Cookies kennt fast jeder. Doch welche weiteren Methoden setzen Firmen ein, um Menschen on- und offline zu tracken? Und belauschen sie uns per Handy? test.de klärt auf.
Im Anfang war der Cookie. Diese klassische Methode der Überwachung im Internet ist vielen Menschen ein Begriff: Beim Besuch von Websites werden unbemerkt kleine Dateien auf dem Rechner abgelegt, die beim nächsten Aufruf der jeweiligen Seite dafür sorgen, dass die Nutzerin oder der Nutzer wiedererkannt wird. Da Cookies immer stärker politisch reguliert wurden, kamen Alternativen wie das Fingerprinting auf: Hierbei wird der Surfer anhand von Hard- und Software-Merkmalen seines Geräts identifiziert – etwa über die Displayauflösung, den freien Speicherplatz und den Gerätenamen.
Von anderen Techniken wie Audio Beacons, Voice Printing oder Bluetooth-Tracking haben bislang jedoch nur die wenigsten gehört. Wir erklären zehn solcher Methoden, die Firmen einsetzen können, um im Netz oder im realen Leben Daten über Menschen zu sammeln. Und zum Schluss gehen wir noch auf eine immer wiederkehrende Frage ein: „Hört mich mein Handy ab?“
Tipp: Wie Sie sich vor Tracking im Internet schützen, lesen Sie in unserem Special „Privatsphäre im Netz“ und in unserem Buch „Spurlos im Internet“.
Audio Beacons sind für Menschen meist unhörbare Schallsignale, mit denen Nutzer über mehrere Geräte hinweg getrackt werden können. Ein Beispiel: Eine Supermarktkette schaltet TV-Werbespots, die versteckte Tonsignale enthalten. Der Fernseher strahlt sie während des Spots aus – der Nutzer kann sie nicht wahrnehmen, sein Handy hingegen schon. Befindet er sich ein paar Tage später in der Nähe einer Filiale derselben Kette, werden ihm auf dem Handy Werbeanzeigen des Supermarkts eingeblendet.
Nicht nur Computer und Handys sammeln Daten, sondern auch das „Internet der Dinge“ – also mit dem Internet verbundene Geräte wie Fernseher, WLan-Boxen mit Sprachassistent, smarte Türklingeln, Staubsauger-Roboter, Smartwatches, vernetztes Spielzeug, Sex Toys oder Herzschrittmacher. Je nach Gerät kann es sich dabei um Suchanfragen, biometrische Daten (Spracheingaben, Fingerabdrücke, Iris-Scans), Gesundheitsdaten, Fotos und Videos sowie um Informationen zum Film- und Musikgeschmack oder den sexuellen Präferenzen handeln.
Websites und Programme können so gestaltet werden, dass sie alle Mausbewegungen, Klicks und Tastaturanschläge erfassen. Das ermöglicht den Anbietern, extrem detailliert zu analysieren, wie ihre Plattform genutzt wird, bei welchen Inhalten Nutzer verweilen und welche sie überspringen. Solche Techniken könnten aber auch von Unternehmen eingesetzt werden, um ihre Angestellten bei der Arbeit zu überwachen – oder von Kriminellen, die Passwörter abfischen wollen.
Da der Einsatz von Cookies und anderen Webtracking-Technologien immer weiter reguliert wird, setzen viele Portale inzwischen auf eine denkbar einfache Art der Nutzerverfolgung: Sie geben die Informationen ihrer Websites und Apps nur für eingeloggte Nutzer frei. Viele Plattformen bieten auch sogenannte Single-Sign-on-Lösungen an: Besucher können sich über ihr Google-, Apple- oder Facebook-Konto anmelden. Dadurch erhalten neben dem jeweiligen Website- oder App-Betreiber auch die Internet-Giganten Daten über das Nutzerverhalten.
Der Standort eines Handys wird oft über GPS ermittelt, also die globale Positionsbestimmung per Satellit. Doch die Nahfunktechnik Bluetooth ist in vielen Fällen präziser – daher auch die Vielzahl an Bluetooth-Trackern zum Finden verlorengegangener Gegenstände. Manche Geschäfte setzen Bluetooth-Tracking ein, um die Laufwege und das Einkaufsverhalten ihrer Kundschaft zu erforschen und zielgerichtete Werbung einblenden zu können. Damit das klappt, müssen die Kunden oft eine App des jeweiligen Anbieters installieren – die Märkte schaffen dazu Anreize, etwa mit Rabatten oder Sonderangeboten für App-Nutzer.
Google will den Einsatz von Cookies im Browser Chrome deutlich reduzieren und auf andere Tracking-Techniken umsteigen. Der aktuell prominenteste Ansatz heißt Topics: Dabei geht es darum, Nutzern aufgrund ihrer Surfhistorie bestimmte Interessen zuzuordnen. Anbieter können diese Interessenprofile dann abrufen und passende Werbung einblenden. Wichtigster Unterschied zur bisherigen Nutzerverfolgung: Das Sammeln der Daten soll primär lokal, also auf dem Handy oder Computer des jeweiligen Nutzers geschehen – nicht auf Servern von Firmen.
Überwachungskameras sind nichts Neues: Neben staatlichen Stellen setzen auch viele Geschäfte sie ein. Immer mehr Kameras verwenden dabei aber Algorithmen zur Gesichtserkennung. Dadurch – und durch gezieltes, mitunter illegales Downloaden von Gesichtsfotos aus dem Internet – wachsen nach und nach Foto- und Video-Datenbanken an, mit denen sich viele Aktivitäten eines Individuums nachvollziehen lassen. Die mit der Corona-Pandemie auftauchenden Gesichtsmasken stellten zunächst eine Herausforderung für die Algorithmen dar – inzwischen haben die Masken dazu beigetragen, die Algorithmen noch effektiver zu machen.
Per Fingerabdruck oder Iris-Scan können wir schon lange Handys entsperren oder Accounts öffnen. Bald sollen Geräte und Dienste uns auch an unserer Stimme erkennen können – einem weiteren biometrischen Merkmal. Für dieses sogenannte „Voice Printing“ sind aber noch einige rechtliche und technische Probleme zu lösen: Wer darf unter welchen Umständen Sprachaufnahmen anfertigen? Und wie lassen sich Fälschungen und Imitationsversuche herausfiltern?
Jedes Handy und jeder Computer hat diverse Identifikationsnummern, anhand derer es sich wiedererkennen lässt. Zu den am häufigsten ausgelesenen IDs zählt die sogenannte Werbe-ID: Bei Android-Handys heißt sie „Ad-ID“, bei iPhones IDFA. Zwar können Nutzer sie mit etwas Aufwand zurücksetzen oder löschen (Android) oder vor App-Anbietern verbergen (iOS). Aber gerade deshalb versuchen viele App- und Website-Betreiber, Personen anhand anderer Geräte-IDs oder alternativer Tracking-Techniken wie Fingerprinting zu identifizieren.
Zählpixel sind oft unsichtbare oder gut versteckte Grafiken – zum Beispiel ein einzelner weißer Pixel auf weißem Hintergrund. Wird die Grafik geladen, weiß der Betreiber, dass jemand seine Seite aufgerufen oder seine Mail gelesen hat. Welcher Nutzer das war, lässt sich häufig anhand von Gerätedaten ermitteln.
Eben noch hat man mit der besten Freundin über die geplante Reise auf die Kanaren geplaudert – und schon ploppen beim Surfen Werbeanzeigen für Flüge nach Gran Canaria oder Hotels auf Teneriffa auf. Hat das Handy etwa heimlich mitgehört? Theoretisch wäre das möglich, schließlich sind viele Apps in der Lage, das Mikrofon zu aktivieren und menschliche Sprache zu verstehen. Mit sehr viel Aufwand könnte es sogar funktionieren, Menschen ganz ohne Mikro zu „belauschen“ – und zwar allein mit Daten von Bewegungs-Sensoren des Handys.
Nachforschungen von wissenschaftlichen Institutionen, Verbraucherschutz-Organisationen und Medien haben bislang jedoch trotz intensiven Bemühens keine Hinweise gefunden, dass Smartphones als Spionagegeräte missbraucht werden. Für die gespenstisch gut passenden Werbeeinblendungen gibt es in vielen Fällen ganz banale Erklärungen:
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