Entwurf für VDE-Produktnorm von Stecker-Solar-Geräten zur Kommentierung freigegeben – pv magazine Deutschland

2023-02-28 13:48:15 By : Ms. Anna Chen

Bislang gibt es keine Zertifizierung dieser Photovoltaik-Balkonmodule, dennoch sind bereits mehr als 200.000 davon in Privathaushalten installiert. Die neue VDE-Produktnorm befindet sich nun in Kommentierungsphase und soll möglichst bis Ende 2023 finalisiert werden.

Bis Ende 2023 soll es eine VDE-Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte geben.

Stecker-Solar-Geräte – auch als Photovoltaik-Balkonmodule oder Mini-Photovoltaik-Anlagen bezeichnet – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nach einer jüngsten Erhebung der HTW Berlin sind allein in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 128.000 dieser Anlagen mit rund 51 Megawatt Gesamtleistung in Deutschland installiert worden. Mehr als 200.000 Stecker-Solar-Geräte – bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Schlussleitung – gibt es damit bereits in Deutschland und sie alle sind bislang nicht zertifiziert.

Bereits seit 2017 betreibt die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE die Entwicklung einer Produktnorm voran. Nun liegt der erste Entwurf zur Kommentierung vor. Ziel ist es, einen sicheren Betrieb der Photovoltaik-Balkonmodule für die Anwender zu ermöglichen. Nach der Erhebung der HTW Berlin nutzen bis zu 70 Prozent der Stecker-Solar-Geräte den bei Haushaltsgeräten üblichen Schuko-Stecker.

Allerdings habe die DKE bereit in ihrer Installationsnorm aus dem Jahr 2018 darauf hingewiesen, dass es sich bei Mini-Photovoltaik-Anlagen nicht um Haushaltsgeräte handelt. Da der Strom bei Stecker-Solar-Geräten auch eingespeist werde, empfahl die DKE eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder vergleichbare Konzept, um die elektrische Sicherheit der Gebäudeinstallation zu gewährleisten. Zugleich sollte dafür gesorgt werden, dass die Steckerstifte aus Metall nicht berührbar sind, wodurch Anwender vor einem Stromschlag geschützt werden. Angesichts der steigenden Nutzer von Photovoltaik-Balkonmodulen wird nach Ansicht der DKE dringend eine Produktnorm benötigt, die alle Sicherheitsaspekte berücksichtige. Denn je mehr Geräte auf dem Markt sind, umso höher könne das Schadenrisiko sein.

Zwei Möglichkeiten zur Installation von Stecker-Solar-Geräten gibt es nach Ansicht der DKE. Sie könnten direkt verdrahtet werden, was durch einen Handwerker erfolgen muss, oder die Anwender könnten sie direkt über eine Energiesteckvorrichtung anschließen. In dem Entwurf zur Produktnorm sind die verschiedenen Möglichkeiten enthalten, um den Anschluss der Photovoltaik-Balkonmodule sicher zu gestalten. Zudem gibt es einen Anhang zum Thema Schuko-Stecker. Dieser sei derzeit „weder erlaubt noch verboten ist, um diese Grauzone innerhalb der Kommentierungsphase fachlich zu beraten und aufzulösen“, heißt es vom VDE. Die technischen Sicherheitsanforderungen sollten umfassend beschrieben werden, damit Hersteller und Anbieter von Stecker-Solar-Geräten damit arbeiten können. Es werde auch erläutert, was hinsichtlich der elektrischen Sicherheit der Gebäudeinstallationen zu beachten sei.

Die neue Produktnorm deckt dem VDE zufolge sowohl Modelle ab, die fertig zusammengebaut sind und direkt montiert werden können, als auch die Vielzahl an Produkten, die aus ein oder zwei Modulen, einem Wechselrichter und mehreren Leitungen bestehen. Die Sicherheitsanforderungen werden dabei mit Prüfkriterien ergänzt, nach denen sich die Photovoltaik-Balkonmodule testen lassen. So könne die elektrische Sicherheit per Konformitätserklärung belegt werden. Die Endkunden und Anwender haben mit der neuen Produktnorm dann einen Nachweis zur technischen Sicherheit und Qualität des Produkts. In der Norm soll es zudem eine Zusammenstellung geben, was bei der Anmeldung und Montage der Stecker-Solar-Geräte zu beachten ist.

Aufgrund der hohen Relevanz des Themas weist die DKE nach eigenen Angaben aktiv auf den Beginn der Kommentierungsphase hin. „Wir haben ein aktuelles Thema, das wichtig ist für die persönliche Energiewende der Bürgerinnen und Bürger. Das möchten wir sicher gestalten und voranbringen, mit einer größtmöglichen Transparenz im Normungsprozess. Daher hoffen wir auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit“, stellt Alexander Nollau fest, Abteilungsleiter Energy bei der DKE. Zugleich bestehe ein großes Interesse an der Beschleunigung des Verfahrens. An der Kommentierung könnten sich alle Bürger beteiligen und sämtliche Kommentare würden bearbeitet. So seien je nach Sachlage auch Schlichtungsverfahren anschließend möglich.

Wer sich beteiligen und den Entwurf einsehen will,  muss sich auf dem VDE-Normenkommentierungsportal kostenfrei anmelden. Aktuelle Planung sehen vor, dass die Produktnorm bis Ende 2023 final veröffentlicht wird. „Und wir können beruhigen: Bis dahin im Markt befindliche Geräte werden von der Produktnorm nicht betroffen sein und können weiter betrieben werden,“ so Nollau weiter.

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Mein Kommentar: Vollkommen überflüssig! Für Wechselrichter gibt es Normen und für Solarmodule ebenso. Noch eine Norm die prüft ob die anderen Normen eingehalten worden sind braucht es nicht. Das ist doch genau die Bürokratie die eigentlich abgebaut werden sollte!? Die Sicherheit wird 0 erhöht bei gleichzeitiger Preissteigerung durch unnötige Prüfungen.

Nach Verkaufszahlen sind in Deutschland ca 500 000 balkonkraftwerke im Einsatz. Über die Hälfte davon hat noch kein Blatt aus der Bürokratie gesehen. Holger Laudeley kämpft sein über 20 Jahren für den Schukostecker und hat diesen auch durchgesetzt. Jetzt kommen immer mehr Stromkunden und wollen dem Energielieferanten durch ihr balkonkraftwerk weniger bezahlen. Das kann nicht sein und das kann es nicht geben. Da braucht es jetzt eine neue VDE. Dort wurde Werbung für die Firma Wieland gemacht was für VDE rechtlich nicht zulässig ist. Wir haben es mittlerweile mit kriminellen Vereinigungen zu tun welche ihre Lobby mit aller Gewalt durchsetzen wollen. Auch eine neue VDE ist nicht bindend und wird aber als Gesetz verkauft. Mit weltweit millionenfach gebauten balkonkraftwerken ist noch nie ein Unfall passiert. Balkonkraftwerk kaufen anstecken und fertig. Mehr braucht es nicht und bis 600 Watt geht keinem irgendetwas an. Man kommt hier mit 0 Bürokratie aus. Alles andere ist Märchenstunde und Angst machen.

Ich stimme zwar allen Äußerungen hier grundsätzlich zu, glaube aber, daß eine Norm, die die Schukosteckerverbindung explizit erlaubt, im täglichen Kampf gegen Netzbetreiber hilft. Für eine öffentliche Kampagne zugunsten der Balkonkraftwerke ist Rechtssicherheit sehr wichtig.

Danke für die Ausführungen. Genau so ist es, wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie für nichts. Balkonkraftwerk kaufen befestigen und den Stecke in die Steckdose, freuen wenn die Sonne scheint, fertig.

Ihr Kommentar ist absolut vorbildlich, und aus meiner Sicht in allen Punkten richtig.

Wir sollten nicht so viel „Obrigkeitshörigkeit“ haben. „Die da oben“ wollen alles über uns bestimmen. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen.

Ich bin klar für PV Anlagen, und andere alternative Energieerzeugungstechniken. Natürlich muss das alles korrekt und sicher aufgebaut sein. Aber es spricht rein gar nichts gegen ein Balkonkraftwerk.

Und ganz ehrlich; dieser – sorry- bekloppte „Anmeldewahnsinn“ einer PV Anlage, bei „allen möglichen Behörden“ ist aus meiner Sicht einfach nur eine Unverschämtheit.

„dieser – sorry- bekloppte „Anmeldewahnsinn“ einer PV Anlage“

Wer meinen Sie bearbeitet diese Anmeldungen?

„weder erlaubt noch verboten“ zeigt alleine schon die Laienhaftigkeit dieser Aussage.

VDE ist eine einzige Lachnummer!

Man möchte anscheinend auf Gedeih und Verderb einen Anbieter lobbyistisch durchboxen.

Ein Schelm, der da Verbindungen erkennen mag…

Ich gebe Jörg S. vollkommen recht: Wer braucht eine Norm, die eine Norm überprüft, die eine Norm überprüft, die…

Wenn doch die Wechselrichter keinen Strom mehr durchleiten sobald man den Schukostecker zieht, besteht doch keine Gefahr mehr für einen Stromschlag.

Wenn die Balkonsolaranlage angeschlossen ist und die Sicherung der Unterverteilung ausgeschaltet wird, misst der Wechselrichter keine Führungsspannung und schaltet keine Spannung auf die Leitung. Das ist nach VDE Norm zugelassen und ein Elektriker darf nach Abschaltung der Sicherung am Leitungsnetz arbeiten. Das wird als sicher angesehen. Aber wenn man den Schukostecker der Balkonsolaranlage zieht und der Wechselrichter keine Führungsspannung mehr mißt und somit keine Spannung auf den Schukostecker aufschaltet, also die gleiche Situation wie oben beschrieben, dann soll das plötzlich nicht mehr sicher sein.

Ich sehe das Ganze wie meine Vorredner hier;

Es wird unnötig noch mehr Bürokratie aufgebaut und Laien werden abgeschreckt an der Energiewende teilzunehmen. Allein dass „die Produktnorm bis Ende 2023 veröffentlich wird.“ ist eine Lachnummer. Die Energiewende wird ausgebremst und Mieter werden benachteiligt.

In meiner Ausbildung was die VDE für mich eine Institution die man respektiert hat, heute muss ich sagen, dass dieser Verein in meinen Augen nur ein schäbiger Lobbyist für Wieland geworden ist.

Die Wechselrichter sind sicher und es gibt bereits Untersuchungen die zeigen, dass Stecker-Solaranlagen nicht netzschädigend sind.

Der Strom aus den etwa 200.000 Kleinstanlagen hat einen Wert in Höhe etwa 10Mio Euro für die Stromverbraucher*innen und vermindert die Einnahmen der Verteilnetzbetreiber/Stromversorgungsunternehmen/Übertragungsnetzbetreiber(Vermarktung) um gemittelte 3-5Mio Euro. (Das Werbungsmittelbudget der oligopolartig strukturierten mitteleuropäischen Stromkonzerne ist größer, vgl. Vorjahresumsätze z.B. https://assets.deutschlandfunk.de/0f270ad6-a227-469c-9356-1631733f5e4e/original.png?t=1659617167074, Marketing 3-7% des Umsatzes (Dienstleistungsgewerbe -10%) und etwa das 1/1000 der Einnahmen durch Rundfunkgebühren).

Der Anschluss von 200 000 Kleinstanlagen durch Elektrofachkräfte bei (günstigsten) ca. 50Euro je Anlage erreicht dann 10Mio Euro Gesamtanschlusskosten (derzeit noch ohne intelligente Gateways für Smartmeter) für derzeit etwa 70MW und möglicherweise erreichten 0.035TWh.

Maßnahmen: mechanischer Schutz elektrotechnischer Schutz normative Prävention

Ergänzung: Eine entsprechende Einspeisesteckdose des vorgenannten Herstellers kostet (günstigst) etwa 25-50 Euro (incl.) mit ca. 5m Anschlusskabel und ist teils ausverkauft/nicht verfügbar.

Es hat schon seinen Grund das dir meisten ihr Balkonkraftwerk überhaupt nicht anmelden. Anscheinend begreift der Beamtenapparat immer noch nicht das der Bürger die Schnauze von immer neuen Vorschriften gestrichen voll hat. Aber man will mit aller gewalt hier eine Regelung durch Boxen damit der korrupte Apparat sein Schmiergeld von dem Hersteller der Einspeisesteckdose auch bekommt.

Ich betreibe mein Balkonkraftwerk seit geraumer Zeit und ich stelle mir immer noch die Frage, weshalb ich (wenn es eben Arbeitet „) einen Stecker ziehen sollte. Fremde kommen an den Stecker nicht dran, da er verschlossen in einer Kassette ist. Lustig ist nur, dass der Energielieferant nun den Zähler tauschen musste, damit er den „geschenkten Strom“ abrechnen kann, mit dem Staat ??

Sie haben also ihr balkonkraftwerk angemeldet, sonst würden sie keinen neuen Zähler bekommen. Das war die erste sinnlose Aktion. Die zweite ist den Stecker in einer Kassette abzuschließen. Wenn sich hier Schwitzwasser bildet können Sie ein Problem bekommen. Stecken Sie den Stecker in die Steckdose ein und er trocknet nach einer feuchtphase wieder ab. Das ist das sicherste Verfahren.

Das ist so typisch deutsch: „Bereits seit 2017 betreibt die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE die Entwicklung einer Produktnorm voran…. Aktuelle Planung sehen vor, dass die Produktnorm bis Ende 2023 final veröffentlicht wird.“ Kommt sich eigentlich niemand lächerlich vor, wenn man für ein Produkt, das aus wenigen Teilen besteht, für die es allesamt schon Normen gibt, geschlagene 6 Jahre braucht?

Sicherheit welcher Stecker verwendet werden Muss ist richtig.

Haben sie die anderen Kommentare nicht gelesen? Der Schukostecker ist zu 100% sicher! Der Wechselrichter der balkonkraftanlage kann ohne das Sinus Signal nicht arbeiten und schaltet innerhalb von Millisekunden ab ich hoffe das reicht jetzt endlich!

Egal wie der neue Stecker aussieht, wer schließt den das Gegenstück an die Zähleranlage an? Also bleibt es beim Schukostecker oder ein Handwerker ist von Nöten.

Durch das Einstecken vom Schukostecker sind Sie automatisch mit dem Zählerplatz verbunden. Wenn Sie Ihren Stromertrag selber messen möchten können Sie eine Steckdose mit Stromzähler zwischen ihrem Schukostecker und der Steckdose dazwischen schalten. Die kostet ca 20 € und ich benötige für meine ganze Anlage keinen Handwerker!

Zitat: „Zwei Möglichkeiten zur Installation von Stecker-Solar-Geräten gibt es nach Ansicht der DKE. Sie könnten direkt verdrahtet werden, was durch einen Handwerker erfolgen muss, oder die Anwender könnten sie direkt über eine Energiesteckvorrichtung anschließen.“

„, welche auch von einem Handwerker installiert werden oder worden sein muss.“

Ich sehe das Problem nicht in dem Stecker ansich, sondern dass man hier eine Handwerkerbindung durch die Hintertür einführt, welche die Amortisationszeit unnötig in die Länge zieht. Und da werden einige Netzbetreiber drauf rum reiten, bis der Gaul seine Hufe durch gelaufen hat.

Zitat „, welche auch von einem Handwerker installiert werden oder worden sein muss.“

So was steht aber auch auf jeder Lampe, jeder Stecksdose usw, die man in Baumarkt kauft und ich kenne keinen, außer meiner Oma, der/die dafür einen Handwerker beauftragt. Wahrscheinlich kann man wenn der Wielandstecker, vorgeschrieben wird, nach zwei Wochen einen Umstecker auf Schuko im Netz bestellen ;).

Hallo Stefan. An jedem gekauften balkonkraftwerk hängt nach dem Wechselrichter ein Kabel mit Schukostecker dran. Diesen nach der modulmontage einstecken und fertig! Um Wieland oder irgendeinen ähnlichen Zirkus brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Sie brauchen die Anlage weder im Markt stammdatenregister noch beim Netzbetreiber anzeigen. Selbst wenn sie einen alten Ferraris Zähler haben welcher auch rückwärts dreht können Sie den Strom aus ihrem balkonkraftwerk in ihr Hausnetz einspeisen. Der überschüssige Strom von ihrem Balkon Kraftwerk welcher ins Netz geht liegt in der Messtoleranz des Zählers und ist nicht relevant. Es gibt ein schönes englisches Wort dafür: plugin, auf deutsch anstecken und arbeiten lassen!

gibt auch kompetente, günstige und charakterstarke Handwerker*innen

Mit einer Einspeisesteckdose des Herstellers Wieland ist das werkzeuglose Lösen der Steckverbindung nicht (immer?) möglich, im Gegensatz zum Schutzkontaktstecker (CEE 7/4), erstmalig durch die AEG AG 1930 als „SCHUKO“ (Wort- und Wort-Bildmarke) eingetragen (Patent Klement, Siemens-Schuckertwerke AG 1929). Die Sicherheit wird durch die normierte Spannungsreduktion bei Netzanschlussunterbrechung oder Fehlersituationen (z. B. Unter-/Überspannung im Niederspannungsnetz) an den Anschlusskontakten der Steckverbindung gewährleistet, wenn diese gemäß VDE-AR-N 4105 in weniger als 100ms (situationsbedingt <150-200ms) eine gefahrlose Spannungshöhe ((Sicherheits)Kleinspannung <24/42/60V) herstellt.

Bei ungeeigneten Ratschlägen aus Kommentarbereichen sollte man sich nochmals vergewissern, ob die Anregungen risikovermindert/risikofrei für die eigene Lebensitutation geeignet sind. MfG

Hallo vielleicht ! Ich weiß nicht was zu ihrer Lebenssituation passt ein balkonkraftwerk auf alle Fälle nicht. Wenn ich den Stecker aus der Steckdose ziehe herrscht auf den zwei Polen des Steckers unterhalb von 100 Millisekunden gar kein Strom mehr auch keine Kleinspannung. Sie können sich ja mal mit der Zunge direkt neben eine Steckdose platzieren und den Stecker des balkonkraftwerks so schnell wie möglich von der Steckdose in den Mund führen. Werden dadurch keinerlei elektrische Gefühle erleben!

damit haben Sie gerade erkannt, daß in ungewollten, weil fehlerhaften, Lebenssituationen es geeignet sein kann, daß der Einspeisestecker nur mit Werkzeug zu lösen ist

„glaube aber, daß eine Norm, die die Schukosteckerverbindung explizit erlaubt, im täglichen Kampf gegen Netzbetreiber hilft.“ Da braucht es keine Norm. Einfach nur eine Aussage des VDE oder Gesetzgebers das bei Wechselrichtern mit max 600W Output und VDE-AR-N 4105 Schuko reicht. Einfach eine Pressemitteilung raus geben und fertig.

Diese Norm wurde doch schon erfolgreich erkämpft. Durch die extrem große Nachfrage sehen sich die Energielieferanten gezwungen diese entgangenen Gewinne wieder einzufangen. Deswegen gibt es jetzt eine neue Norm welche den Bau von balkonkraftwerken durch teure Bauteile und Installationskosten unrentabel macht. Man darf es sich einfach nicht gefallen lassen.

Wer das Thema irgendwann in den letzten 20 Jahren verfolgt hat, bemerkt unweigerlich, was der VDE für ein Schandverein ist. Danke für das worst-case-szenario, lieber VDE..

Die Jugendorganisation des VDE hat dazu einen Vorschlag eingebracht, wobei sich der Stecker, bei anliegender Einspeisespannung, in der Steckdose sperren könnte. Innovativ und progressiv (nach fast 100Jahren Schutzkontaktsteckdose).

Diesen Stecker gibt es und zwar nicht von Wieland. Auf YouTube balkonkraftwerke wird dieser vorgestellt. Der Preis liegt bei über 50 €. Wenn Sie das brauchen, gerne, ich brauche das nicht!

Sie erklären damit, daß Innovation aus D. teuer wäre, nicht wir in Europa, mit Prototypenfertigung, auch, durch chinesische Innovationsförderer

Verstehen Sie, Sie sind zu wichtig, um sich mit mir aufzuhalten MfG

Ich finde es immer sehr interessant, wie sich die „Hobby Elektriker“ lauthals Gehör verschaffen, ohne fundiertes Wissen. Es heißt so schön, Einfach Google fragen. Wie viele Anlagen haben Sie schon angeschlossen? Mit dem Einspeisstecker bin ich immer auf der sicheren Seite. Es gibt verschiedene Hersteller dieser Stecker.

Welches Wissen sollte denn hier fehlen? Alle kritischen Fälle der Balkonanlagen wurden schon zich mal hoch und runter diskutiert. Es darf sich ja auch jeder der will eine Einspeisesteckdose installieren, nur Vorschrift sollte so was (und auch die Produktnorm o.ä.) nicht sein. Die bereits vorhandenen Normen decken die Gefahren schon ausreichend ab. Fundierte Argumente das das nicht so ist, habe ich bisher nicht erkennen können.

„Die Endkunden und Anwender haben mit der neuen Produktnorm dann einen Nachweis zur technischen Sicherheit und Qualität des Produkts. In der Norm soll es zudem eine Zusammenstellung geben, was bei der Anmeldung und Montage der Stecker-Solar-Geräte zu beachten ist.“ [] „Wir haben ein aktuelles Thema, das wichtig ist für die persönliche Energiewende der Bürgerinnen und Bürger. Das möchten wir sicher gestalten und voranbringen, mit einer größtmöglichen Transparenz im Normungsprozess. Daher hoffen wir auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit“ [] „Wer sich beteiligen und den Entwurf einsehen will, muss sich auf dem VDE-Normenkommentierungsportal kostenfrei anmelden.“

Zur umfassenden Analyse der Balkonkraftwerke durch den VDE könnte, zur Kommentierung durch die Fachexpert*innen der Elektrobranche, auch eine (normierte bzw. gemittelte) Rechnung für den Anschluss eines Stecker-Solar-Gerätes durch eine Elektrofachkraft beigefügt werden, damit für die persönliche Energiewende der Bürgerinnen und Bürger die Verhältnismäßigkeit der Normierung (als Stand der Technik oder verpflichtender Mindeststandards) verständlich wird?

Ich finde es immer sehr interessant wenn sich Hobby Lobbyisten ohne fundiertes Wissen lautstark hier Gehör verschaffen. Holger Laudeley ist seit über 40 Jahren im Geschäft und Elektromeister. Er hat ein ganzes Industriegebiet in der Nähe von Bremen autark gemacht. Er hat auch den Schukostecker für balkonkraftwerke per VDE durchgesetzt. Er hat auch den Bonhoeffer Preis gegen die Bürokratie gewonnen. Dieser war mit 50.000 € dotiert. Wenn sie etwas gegoogelt hätten, wäre ihnen dieser Kommentar nicht passiert.

Als Hersteller von Wechselrichtern, die auch in Plug-In Systemen Verwendung finden, möchte ich die Personen, die sich hier lauthals über den „Wieland“-Stecker aufregen darauf hinweisen, die Dokumentation der Gerätehersteller zu lesen.

Nicht jeder Mikroinverter ist vom Hersteller für die Verwendung an der Schuko-Stecksose freigegeben. Tatsächlich setzen die meisten Hersteller einen Festanschluss und die Installation durch eine Fachkraft voraus. Ungeachtet, wie diese Geräte im Handel vertrieben und beworben werden, würde eine Verwendung mit Schukostecker eine Misachtung der Herstelleranleitung bedeuten.

Der VDE setzt sich darüber nicht hinweg, sondern muss dies auch respektieren. Aus diesem Grund ist eine Produktnorm erforderlich, die für Hersteller eine verbindliche Grundlage dafür darstellt, ihre Produkte auf Eignung zu überprüfen und dies korrekt zu dokumentieren und für Laien verständlich zu kennzeichnen.

Beispielsweise sieht die Wechselrichternorm IEC 62109 zwar eine Prüfung auf Restspannung an Steckerkontakten vor, diese Prüfung wird jedoch häufig nicht durchgeführt, weil der Hersteller die Verwendung eines Steckers nicht vorgesehen hat. Ob ein solcher Test durchgeführt würde, erfâhrt man als Kunde ggf. nur durch Einblick in den Prüfbericht.

Der Netz- und Anlagenschutz ist als Schutz vor elektrischem Schlag nicht ausreichend. Dieser schaltet zwar den Wechselrichter ab, aber gewährleistet nicht, dass sich Restspannung in eventuell vorhandenen Ausgangskondensatoren schnell genug abgebaut hat. Bei einem Festanschluss würde sich diese Ladung im Hausnetz zum Beispiel schnell zerstreuen. Bei einem Plug-In Gerät dem der Stecker gezogen wird, passiert das aber nicht. Testmessungen, die im Rahmen des Normungsprojekts mit verschiedenen Produkten durchgeführt wurden, haben das bestätigt.

Es ist falsch, den VDE und die Netzbetreiber als Sündenböcke zu präsentieren. Wir Hersteller tragen ebenfalls Verantwortung. Jeden der das anders sieht, lade ich herzlich ein, ein eigenes Produkt auf den Markt zu bringen und seinen Worten Taten folgen zu lassen.

Ich wünsche ihnen allen gute Erträge und eine sonnige Zeit.

Für den Mittelstand in D. kann man Ihnen beipflichten. Für den VDE müsste („Wir haben ein aktuelles Thema, das wichtig ist für die persönliche Energiewende der Bürgerinnen und Bürger. Das möchten wir sicher gestalten und voranbringen, mit einer größtmöglichen Transparenz im Normungsprozess. Daher hoffen wir auf eine rege Beteiligung der Öffentlichkeit“) auch der $1 des EnWG Bedeutung haben, damit allen Bevölkerungsgruppen (möglichst) die Mitwirkung ermöglicht wird. „(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“

Die CE-Kennzeichnung wird divers erklärt, als: „1. Es muss sichergestellt werden, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, Anforderungen für ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz und Sicherheit erfüllen, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass der freie Warenverkehr nicht über das nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft oder anderen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zulässige Maß hinaus eingeschränkt wird. Daher sollten Bestimmungen für die Akkreditierung, die Marktüberwachung, die Kontrollen von Produkten aus Drittstaaten und die CE-Kennzeichnung vorgesehen werden.“ oder auch mit: „Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten aufzubringen ist (Art. 30 Abs. 1) und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.“

„Tatsächlich setzen die meisten Hersteller einen Festanschluss und die Installation durch eine Fachkraft voraus.“ Wie schätzen Sie dazu die Kosten eines Festanschlusses ein? (auf diesem Niveau kann man sich förderlich damit auseinandersetzen)

Die Kosten für einen „Festanschluss“ dürften m.E mindestens 200 Euro teurer sein, als die Schuko-Lösung: An- und Abfahrt Elektroinstallsteur, Materialkosten, Arbeitszeit, ggf. Installationsmessung.

Im Übrigen teile ich die Meinung, dass der Markt jedenfalls für Klein-Einspeiser überreguliert ist. So gibt es zum Beispiel eine europäische Norm für Einspeiser, (die EN 50549-1) und den europäischen Grid Code – Requirements for Generators. Trotzdem will jedes EU Mitglied auch noch seine nationalen Eigenheiten durchsetzen. Früher war hier noch eine Konformitätserklärung ausreichend. Inzwischen ist aber ein regelrechter Zertifizierungswahn ausgebrochen. Für nicht systemkritische Kleinerzeuger sollte eine CE Erklärung zur harmonisierten EN Norm ausreichen müssen!

Dass „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ nicht gemeinfrei sind, finde ich auch inakzeptabel. Die Bedeutung der Arbeit in den Verlagen und Gremien will ich nicht marginalisieren, aber warum sie nicht durch eine Umlage oder staatlich finanzieren, anstatt sie hinter einer Paywall zu verstecken? Dann könnte man sie wenigstens wörtlich zitieren und damit so manchen Diskurs bereichern…

Schuko-Aufbaudose (?) ca. 10-15Euro (incl.), zzgl. Anfahrt/Abfahrt Elektroinstallateur, weitere Materialkosten, Arbeitszeit, ggf. Installationsmessung Damit hat man eine Vorstellung für die realitätsnahe Einordnung der Anforderungen für den Anschluss des Stecker-Solar-Gerätes („Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul kostet normalerweise zwischen 350 und 600 Euro.“ gefördert durch die Europäische Union) mittlerer Strompreis: 2021, ca 32.16ct/kWh, 2022, ca. 37ct/kWh

Kleinerzeuger (Kleinkraftwerke, speziell Stecker-Solar-Geräte in D. bis 600W (Wechselrichterleistung), für Regelungen im Kraftwerksbereich teils vom kW-Bereich bis 1-10MW)

Die Bedeutung der Arbeit will man nicht marginalisieren

Meine ganz grundsätzlichen 10 Punkte zum Thema:

1. Steckersolargeräte sind ortsbewegliche, mobile Haushaltsgeräte (!) (und nicht etwa Anlagen!) die eben gerade nicht für eine ortsfeste Installation und insbesondere auch nicht für eine Einspeisung ins Netz (ursprünglicher Sinn und Zweck des EEG!) vorgesehen sind. Eine Netzeinspeisung ist noch nicht einmal vorübergehend zulässig, daher zielen Steckersolargeräte gerade nicht auf den Förderzweck des EEG ab. Weshalb sie vom EEG daher überhaupt erfaßt werden, bleibt schleierhaft.

2. Sie werden allerdings leider derzeit immer noch – de jure – vom Anlagenbegriff durch den Wortlaut des §3 (1) EEG erfaßt. Das ist sachlogisch falsch und sollte daher alsbald korrigiert werden.

3. Diese Geräte sollten daher genauso wie jedes herkömmliche Haushaltsgerät ohne jegliche – außer ggf. sicherheitstechnische – Restriktionen oder gar Meldepflichten etc. verwendet werden können.

4. Wer sich einen Wäschetrockner, ein Klimagerät oder einen Heizlüfter beschafft, muß diesen auch nicht anmelden. Warum auch? Deren Leistungen sind meist weit höher als 300 Watt. Warum gelten andere Regeln für Geräte, die Strom nicht aus dem Netz entnehmen, sondern darin einspeisen? Das ist als Ungleichbehandlung ohne Sachgrund ein klarer Diskriminierungstatbestand. Der derzeitige, zum Glück schon von geschätzt 90-99% der Anwender ignorierte regulatorische Unsinn der Anmeldung beim Netzbetreiber etc. sowie angebliche Sicherheitsprobleme verunsichert allerdings Interessenten und potenzielle Betreiber leider immer noch sehr, wie wir auf Workshops und Infoständen immer wieder feststellen müssen.

5. Mit einer so hohen „Ungehorsams“-Quote hat der Staat ein zunehmendes Rechtsdurchsetzungsproblem, womit man die fehlende Sinnhaftigkeit völlig überflüssiger Regelungen bei Veranstaltungen etc. sehr wirksam unterstreichen kann. Ein Rechtsstaat kann und darf das nicht hinnehmen und muß reagieren, sonst macht er sich lächerlich. Glaubt im Ernst irgend jemand, daß ein Staatsanwalt oder Richter diesen offensichtlichen regulatorischen Unsinn irgendwann tatsächlich mal verfolgt? Bisher ist noch kein einziger Fall bekannt – und dabei wird es wohl bleiben – aus gutem Grund.

6. Alles, was hinter dem Netzanschlußpunkt passiert, geht den Netzbetreiber ohne wichtigen Grund gar nichts an. Die Frage der Eingriffsmöglichkeiten und -tiefe der Netzbetreiber in die geschützte Privatsphäre wird demnächst ggf. das BVerfG beschäftigen, falls diese Frage zur Entscheidung angenommen werden sollte.

7. Steckersolargeräte sind der zentrale Baustein der Energiewende „von unten“. Sie sind das wertvollste Instrument der Teilhabe an der Energiewende in den Händen aller derjenigen, die sich keine PV-Dachanlage leisten können oder aus anderen Gründen (z.B. Mieter) daran gehindert sind.

8. Steckersolargeräte werden leider immer wieder von interessierter Seite (unwillige Netzbetreiber, die angebliche Prognoseprobleme haben wollen sowie die Regulierungsbehörde, leider auch Landesregulierungsbehörden) aus leicht durchaubaren Gründen im eigenen Interesse oder im Interesse Dritter (wer da wohl dahintersteckt???) in Mißkredit gebracht. Die angeblichen oder tatsächlichen Probleme der Bilanzkreisbewirtschaftung bei zunehmender Solareinspeisung sind sehr gut beherrschbar, dazu gibt es u.a. beispielsweise das Konzept bzw. Instrument der Differenzbilanzkreise.

9. Niemand kennt die Entwicklung der Einspeisedynamik je nach Wetterentwicklung besser als der Netzbetreiber vor Ort. Dazu muß er nur bereit sein, die Veränderungsdynamik auch zu antizipieren, abzuschätzen und – vor allem – deren Zunahme akzeptieren zu wollen.

10. Von Netzbetreibern als Akteuren, die als Gebietsmonopolisten keinerlei Wettbewerbsdruck wie vergleichsweise am Markt agierende Unternehmen haben, kann man derlei innovative Überlegungen auch nicht erwarten, sie agieren überwiegend behördenanalog in eingefahrenen und langjährig bewährten Prozessen, da sie keinem Markt- und nur wenig Veränderungsdruck unterliegen. Die Regulierungsbehörde selbst lebt es ja schließlich vor.

FAZIT: Wichtig ist es daher, die gegenwärtige Veränderungsdynamik zu nutzen, und die Menschen über den regulatorischen Unsinn der vorsätzlichen Behinderung von Steckersolargeräten aufzuklären, damit soviel wie möglich Steckersolargeräte in den Markt kommen – und Gesetzgeber und Netzbetreiber damit letztlich ein Stück weit zum Umdenken zwingen.

Was hier in der Diskussion gern übersehen wird ist, dass sie gar keine Elektroinstallateure finden, die ihnen mal eben 1 Steckdose (welche auch immer) anschließen. Die haben die Auftragsbücher voll mit größeren Anlagen und Projekten, Häuser, PV-Anlagen, Wärmepumpen etc. . Und falls jemand halbwegs willig ist, preist er auch das Schreiben des Angebots mit ein und sie bekommen Preis, den selbst Idealisten nicht zahlen möchten, und einen Termin in 6-8 Monaten. Das zarte Motivationspflänzchen, des Normalbürger für die Energiewende, verdorrt dann gleich mal wieder, kaum das es gesprossen ist.

Schön, dass hier so fleißig und meines Erachtens zu Recht sich über den übertriebenen Normungseifer echauffiert wird. Bitte meldet Euch beim VDE an und kommentiert auch dort die Norm. Der Verband ist gehalten die Stimmen wahrzunehmen. Wenn dort in der Kommentierung entsprechend sachliche Gegenargumentation geführt wird, kann die Norm (und der Verband finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Normverkauf) entsprechend entschärft bis hin in der Abstimmung der Gremiumsmitglieder abgewiesen werden.

Mal so grundsätzlich aus Interesse: Jemand kauft sich so eine 600 Watt Mini PV Anlage, montiert sie aufs Dach und meldet diese nicht an. Wie soll dass kontrolliert werden bzw. auffallen?

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